Häufige Fragen (FAQ)

ANY QUESTIONS ?


Häufige Fragen werden hier nach Alphabet geordnet beschrieben: 


FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)


B.   Bezahlung 


Es gibt zwei Möglichkeiten der Bezahlung: (1) entweder bar vor Ort oder (2) per Banküberweisung.

Einen Terminal für eine Bankomat- oder Kreditkartenbezahlung besitze ich nicht.


E.   E-CARD


F: Brauche ich die E-Card mit?

A: Nein, eine E-Card ist bei mir nicht notwendig. 


K.   Kosten


F: Welche Kosten erwarten mich?

A: Die Einheit = eine Stunde klinisch psychologische Diagnostik kostet 100,- Euro 

    Die Einheit = Stunde klinisch psychologische Behandlung kostet 90,- Euro

Bitte beachten sie auch den nächsten Punkt Refundierung und Kostenzuschuss

       

         Krankenkasse


F: Bekomme ich von der Krankenkasse etwas refundiert (zurückgezahlt)?

A: (1) Klinisch psychologische Diagnostik wird teilrefundiert (bis zu 80% des Kassenanteils).


A: (1) Klinisch psychologische Diagnostik wird teilrefundiert (bis zu 80% des Kassenanteils).

     (2) Die klinisch psychologische Behandlung ist seit 01. Jänner 2024 im Allgemeinen Versicherungsgesetzt       verankert und deshalb wird der Kostenzuschuss rückerstattet. Dies passiert in selber Höhe wie bei einer       psychotherapeutischen Leistung. Die Höhe vom Kostenzuschuss ist abhängig von ihrer         

     Gesundheitskasse.

     (3) Für Elterncoaching gibt es in der Regel kein Geld zurück.

     Ausnahmen sind private (Kranken)Versicherungen. Fragen Sie anlassbezogen bei Ihrer Versicherung

     nach.

T.   Terminvereinbarung


Es gibt folgende Möglichkeiten der Terminvereinbarung:

  1. +) telefonisch unter: 0699/ 105 89 252
  2. +) per SMS 
  3. +) per E-Mail info@ordination-hamberger-windegger.at
  4. +) mittels dem Kontaktformular auf meiner Homepage


         Bitte beachten Sie, dass ich Sprachnachrichten auf meiner Mobilbox nicht abhöre!


V.   Verschwiegenheit 


Im Psychologengesetz (§ 37) steht, dass Klinsche und GesundheitspsychologInnen, sowie ihre Hilfs-personen zur Verschwiegenheit über alle Ihnen in Ausübung Ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse (also alle Informationen die Sie erzählen und bekannt geben) verpflichtens sind.

Ziel der Verschwiegenheitspflicht ist es, den Schutz des für eine erfoglreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und mir sicherzustellen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Berufsverbandes der PsychologInnen

         https://www.boep.or.at/aktuelles/detail?news_item_id=5c3dcedb3c15c87b3700000


W.   Wartezeiten


F: Wie lange warte ich auf einen Termin?

A: Darauf gibt es keine allgemein gültige Antwort. Es hängt von der Jahreszeit und meiner aktuellen

    Auslastung ab.